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Beispiele aus der Praxis 

 

Ein Schweizer Pilot fliegt nach Deutschland. Dort landet er auf einem Flugplatz, der gemäss offiziellem AIP als „Grenzflugplatz mit Zollabfertigung“ aufgeführt ist. Kaum richtig gelandet, steht der Zöllner am Flugzeug und behauptet, der Pilot sei illegal hier gelandet, denn die Zollabfertigung sei hier nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, weiter zu fliegen bestehe darin, die voraussichtliche Mehrwertsteuer (mit Bussenzuschlag) in der Höhe von rund € 25‘000.— zu bezahlen. Das war der Beginn eines Rechtsstreites. Zum Glück für den Piloten ist er AOPA-Mitglied und kann dank der Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen.

 

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Einem Piloten wird die Lizenz entzogen. Er ist mit der Begründung nicht einverstanden und ficht den Entscheid bei den zuständigen Gerichten an. Auch er kann sich dank der Rechtsschutzversicherung durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

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Eine oftgestellte Frage  - Warum Zusatz Versicherungen?

 

Immer wieder werde ich von AOPA-Mitgliedern, aber auch Dritten, gefragt, weshalb denn diese Versicherung? Sie sei, so hört man oft, unnötig und alles sei bereits in der Grundversicherung geregelt. 

 

Aus folgenden Gründen, die nicht allumfassend sind, sind wir der Auffassung, dass dem nicht so ist: Die Versicherung umfasst – etwas vereinfacht ausgedrückt – drei Teilgebiete: die Crewversicherung, die Fluglehrerversicherung und eine kleine Unfall- und Invaliditäts-versicherung.

 

Zur Crewversicherung:

Auch hier ist ein wiederkehrendes Argument, dass ein Zweitpilot, der auf dem rechten Sitz mitmanipuliert, navigiert oder den Funk betreut, von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt ist. Die Begründung variiert von „Das hat mir mein Makler gesagt“ über „Ein Crewmitglied ist auch ein Passagier“ zu „Mein Flugzeug ist ein Single-Pilot-Cockpit zugelassenes Flugzeug“. Selbstverständlich könnten noch mehr Einwände aufgeführt werden, aber das sind wohl die wesentlichsten.

 

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, weshalb bei der Autoversicherung die Zusatzversicherung „Insassenversicherung“ und nicht „Passagierversicherung“ heisst? Gerade eben weil beim Auto ein Familienmitglied kein Passagier ist. Das ist durchaus vergleichbar mit der Luftfahrt, wo eben ein Crewmitglied eben auch kein Passagier ist.

 

Wie viele Flugzeuge kennen Sie, die über kein Doppelsteuer, doppelte Pedalen etc. verfügen? Sie lassen sich – im Gegensatz zu den Personenwagen, wo es genau umgekehrt ist - wahrscheinlich an einer Hand abzählen. Wenn aber ein Doppelsteuer vorhanden ist, dann doch nur, damit zwei Piloten fliegen können. Und bei weitem nicht jedes Flugzeug, das über Doppelsteuer verfügt, ist ein solches einer Flugschule. Ein Crewmitglied übernimmt aber (Mit-)Verantwortung und die wird mit der AOPA Zusatzversicherung eben versichert.

 

Haben Sie ihre Versicherung schon gefragt, ob sie bereit sei, die Definition „Passagier“ in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch denjenigen von „Insasse“ bei gleichen Bedingungen zu ersetzen? Ich habe bis jetzt keine Versicherung gefunden, die dazu bereit ist. Vielleicht haben Sie mehr Glück. Wenn nicht, sind Sie um die AOPA-Zusatzversicherung froh.

 

Die Zusatzversicherung für Fluglehrer hat die AOPA Switzerland eindeutig als ein Solidaritätszeichen an die Fluglehrer eingeschlossen. Die meisten Fluglehrer, die nicht im Rahmen einer Flugschule tätig sind – also z.B. bei einer Fluggemeinschaft – sind für diese Tätigkeit nicht versichert. Die AOPA Fluglehrerversicherung deckt diese Lücke zu einem unschlagbar tiefen Preis. Und dennoch: Fluglehrer, mit denen ich gesprochen habe, haben mir immer wieder versichert, sie bräuchten diese Versicherung nicht, da ihnen als Profi nichts passiere und die anderen ohnehin versichert seien. Zudem sind viele der Überzeugung, über andere Versicherungen abgedeckt zu sein (eben z.B. Flugschulen), ohne das aber auch wirklich sorgfältig abgeklärt zu haben.

 

Wussten Sie, dass Language Proficiency Experten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Flug nicht versichert sind? Wer bei der AOPA Switzerland Mitglied ist, der oder die ist es, glücklicherweise.

 

Leider betraf der bisher einzige Unfall, bei welchem die Versicherung angerufen wurde, einen Fluglehrer. Die Hinterbliebenen waren auf jeden Fall um diese Versicherung froh.

 

Unfall-, Invaliditäts- und Todesfallversicherung

Bei dieser Versicherung geht es darum, den Betroffenen und/oder Hinterbliebenen, die in einer Unfallsituation ohnehin im Stress sind, zumindest eine sofortige finanzielle Hilfestellung zu geben.

 

Zusammenfassung

Zusammen mit unseren Mitgliedern - die, wie eine Umfrage letztes Jahr gezeigt hat, die Versicherung beibehalten wollen – sind wir der festen Überzeugung, mit diesen beiden Dienstleistungen – Rechtsschutz- und Zusatzversicherung – einen nicht zu unterschätzenden Beitrag an eine entspannte Fliegerei zu leisten. Der Mitgliederbeitrag ist dabei immer noch – wenn gleicher Umfang mit gleichem Umfang verglichen wird – in einer vernünftigen und angepassten Höhe.

25.06.2016/AF

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