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Stellungnahmen

 

Die AOPA Switzerland nimmt regelmässig Stellung im Rahmen von Vernehmlassungen und tritt ein, wenn immer es notwendig ist, um sich für die Interessen seiner Mitglieder zu engagieren.

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Entlastungspaket 27 

 

Ein erstes Beispiel ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Entlastungspaket 27, mit welchem eine Kürzung der Bundesbeiträge an die Regionalflughäfen vorgeschlagen wird. Wir sind uns dabei bewusst, dass keiner gerne sieht, wenn gerade die ihn betreffenden Beiträge gekürzt werden, aber uns scheint, dass der Bundesrat die Bedeutung der General Aviation (Private Aviation) nicht sieht oder nicht versteht. Verständlich, denn in dem vielen Papier geht das allzu schnell unter. Der Fokus auf die Finanzen hat zur Folge, dass vor lauter Bäumen der Wald nicht mehr gesehen wird, was insbesondere für die Bedeutung der sog. «Kleinen Luftfahrt» oder auch «Private Luftfahrt» genannten General Aviation. 

 

Die von der General Aviation (also den entsprechenden Beteiligten) sichergestellte, dafür notwendige Infrastruktur ist eine entscheidende Grundlage für viele Tätigkeiten von Search & Rescue, Bevölkerungsschutz, Ausbildung und Sicherheit der Schweiz. Sogar die Luftwaffe hat realisiert, dass sie den Flugplatz Dübendorf nicht aufgeben darf und kann, ansonsten sie über keine Basis mehr im Nordosten der Schweiz verfügt. Die vorgeschlagenen Finanzkürzungen beruhen auf der irrigen Annahme, dass nebst den Landesflugplätzen «nur» zwei weitere, mittelgrosse Flugplätze notwendig sind, um die Luftfahrt in der Schweiz sicherzustellen. Das ist falsch. Als Vergleich: Was würde der Bundesrat sagen, wenn der Vorschlag kommen würde, es genügten die Autobahnen von Schaffhausen nach Chiasso und St. Margreten nach Genf, um die Schweiz verkehrsmässig zu erschliessen? Den Kopf würde er schütteln und das Argument abweisen. Bei der Luftfahrt ist das absolut vergleichbar und deshalb setzt sich die AOPA Switzerland dafür ein, dass der Bundesrat auch hier den Kopf schüttelt und die Kürzungen zurückzieht. Unter unterstehendem Link finden Sie die von uns Anfang Mai eingereichte Stellungnahme. 

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Neue Lufträume 2025

 

Stellungnahme zur Anpassung der Luftraumstrukturen und Redesign Luftraum Zürich 2025 

 

Mit dem jeweiligen Start der neuen Flugsaison fallen auch immer gewisse Anpassungen von Luftraumstrukturen zusammen. Mit den Luftraumanpassungen 2025 und dem Redesign Luftraum Zürich hat das BAZL anfangs September zwei wichtige Vorhaben in die Anhörung geschickt.

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Unser Geschäftsführer Philippe Hauser hatte diese genauer unter die Lupe genommen und in einer ausführlichen Stellungnahme unsere Meinung dazu abgebeben. Hier nun in leicht gekürzter Form: 

 

Luftraum Bern 

 

Der heute gültige Luftraum von Bern besteht aus einer CTR und zwei TMA-Sektoren. Alle drei Teillufträume sind graphisch einfache Gebilde, die sich auch ins Relief übertragen lassen. Der gesamte Berner Luftraum der Klasse Delta verfügt über genügend Platz, um Instrumentenanflüge auf die Piste 14 sowie mit einem Platzrundenanflug (Circling) auf Piste 32 zu ermöglichen. Gemäss den ICAO-Richtlinien ist ein Platzrundenanflug ein weltweit gängiges Verfahren, welches auch in Bern seit vielen Jahren geflogen wird. Die Anflugkapazität indes ist tiefer als mit einem Präzisionsanflug, fällt aber mit den bescheidenen Bewegungszahlen in Bern nicht ins Gewicht. Im Gespräch mit vielen Piloten mit Instrumentenflugberechtigung (auch Airline-Piloten) wird der Platzrundenanflug als anspruchsvoller, aber auch als gern geflogener Anflug bezeichnet. 

 

Die Luftraumstruktur von CTR und TMA in Zürich wird oft – aus unserer Sicht zu Unrecht – als «komplex» bezeichnet, weil die einzelnen Sektoren sozusagen als Multipolygon sehr unförmig in Erscheinung treten. Die vorgeschlagene Sektoren in Bern gehen aber genau in diese ungewollte Richtung, indem die Sektoren viele Ecken und Rundungen aufweisen, die nicht mehr ins Gelände übertragen werden können. Ein solcher Luftraum ist nur noch mittels georeferenzierter Karte auf einem Display im Cockpit benutzbar, bzw. umfliegbar. Natürlich begrüssen wir jede Verkleinerung von ATC-bewirtschafteten Lufträumen, sind aber ebenso skeptisch bei Einführungen solcher neuer Lufträume. 

Offenbar ist im südöstlichen Raum keine Radarabdeckung verfügbar. Wir gehen deshalb davon aus, dass dem unter Sichtflugregeln fliegenden Verkehr eine beantragte Durchflugserlaubnis nicht erteilt werden kann. Ein Ausbau der Radarinfrastruktur indes ist unser Meinung nach wichtiger und sicherheitstechnisch besser, als Lufträume zu kreieren. 

Der heutige gültige Luftraum entspricht nach wie vor den Vorgaben der ICAO. Auch hat er sich in den Köpfen aller Piloten eingeprägt. Eine Änderung ist immer mit vielen Risiken verbunden, weil gewohnte Verfahren plötzlich nicht mehr gelten. 

 

In Anbetracht, dass in Bern: 

  • der bestehende Luftraum unseres Erachtens den Anforderungen genügt und den Verkehr sehr gut bewirtschaften kann; 

  • der bestehende Luftraum samt Verfahren (inkl. Platzrundenanflüge) weiterhin ICAO-konform ist; 

  • die Bewegungszahlen das Bedürfnis für neue Verfahren und die dazugehörenden Lufträumen nicht rechtfertigen; 

  • neue Lufträume die bewährten Strukturen und Verfahren verändern und somit Verunsicherungen bei Piloten verursachen können; 

  • die neuen Luftraumsektoren gemäss heutiger Betrachtungsweise als «komplex» angesehen werden, 

lehnen wir die Änderungen vollumfänglich ab und fordern den Beibehalt der aktuellen Lösung. 

 

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Luftraum St.Gallen-Altenrhein 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen fallen dermassen gering aus, dass wir keine Einwände dagegen einbringen. Die Ausdehnung der CTR allerdings führt dazu, dass sich die Distanz zwischen den VFR-Meldepunkten – namentlich Echo und Victor – und der Kontrollzone zuweilen massiv verkleinern. Es würde daher Sinn ergeben, diese Punkte derart zu versetzen, dass der heutige Abstand zur Kontrollzone gleichbleibt. Der Meldepunkt Echo ist schwer ins Gelände (sprich aufs Wasser) zu setzen, weshalb wir gerade Echo als versetzungswürdig erachten. 

 

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Redesign Luftraum Zürich

 

Wie bereits weiter oben erwähnt, wird der heute gültige Luftraum Zürich als «komplex» bezeichnet. Dies vor allem deswegen, weil die TMA-Sektoren zahlenmässig zu gross sind, ein zuweilen sehr unförmiges Polygon darstellen, und sich nur schwer ins Relief übertragen lassen. Es war eines der ursprünglichen Ziele, diese «Komplexität» zu reduzieren und den Luftraum somit mit weniger Sektoren und einfacheren Formen zu gestalten. Es ging vor allem darum, den Luftraum zu vereinfachen und somit sicherer zugestalten. Der vorliegende Entwurf des neuen Luftraumes Zürich kann diese so unliebsame «Komplexität» jedoch nicht entschärfen.

 

Weil aber offenbar unbedingt etwas geändert werden musste, wurde vom BAZL ein neuer TLS (Transponder Landing System) definiert und der Luftraum einer CRM-Studie unterzogen. Nach anfänglicher Skepsis begrüssen wir nun diese CRM-Studie jedoch insofern, als dass jetzt wissenschaftlich erarbeitete Grundlagen vorliegen, die zur Gestaltung der Luftraumstruktur nötig sind. Im Anschluss an diese CRM-Studie fanden intensive und erfolgreiche Nachbearbeitungen mit Einbindung aller Stakeholder statt. Dafürsprechen wir den Verantwortlichen im Bundesamt für Zivilluftfahrt unseren besten Dank aus. 

 

Aufgrund unserer Ausführungen bitten wir das BAZL,

  • den für einen Anflug auf Piste 12 in der Speck benötigten Luftraum mittels einer geringfügigen Erweiterung der LS-R Speckzulasten der CTR Zürich zu garantieren; 

  • während dem Monitoring für den Anflug auf Piste 12 in LSZK die Kulanz aufzubringen, bei sicherheitsmässig unrelevanten Luftraumverletzungen keine Sanktionen einzuleiten;

  • die Möglichkeit des FUA-Konzepts für den Anflug auf Piste 34 in LSZH ständig zu prüfen und, sobald es neue Technologien erlauben, dies auch zu ermöglichen; 

  • ein Monitoring einzuführen, um die ausserplanmässigen Anflüge auf Piste 34 in LSZH zu erfassen; 

  • den Luftraum Dübendorf unter das HX-Konzept zu stellen;

  • sich dafür einzusetzen, dass bei Para-Ops die Nominalroute ohne Abkürzung geflogen wird.

 

Wir bedanken uns für die uns gebotene Möglichkeit der Stellungnahme, und insbesondere für die sehr gute und faireZusammenarbeit im Zusammenhang mit der Implementierung der CRM-Studie und der Bereinigung der Situation in der Speck. 

 

 

Download der detaillierten Stellungsnahmen unter

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                         Vernehmlassung Luftraumstruktur 2025

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                       Vernehmlassung Redesign Luftraum ZH

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Stellungnahme der AOPA zum "Airspace Design Principles Manual" des BAZL

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AOPA Switzerland hat am 26. Februar 2021 ihre umfassende Stellungnahme zum "Airspace Design Principle Manual Switzerland" beim BAZL eingereicht. Dieses Manual soll eine BAZL-Richtlinie werden, die in künftigen Luftraumdiskussionen als Leitfaden dient. Wir haben hierzu das Stakeholder Involvement u.a. über die GASCO (General Aviation Steering Committee) beim BAZL schon länger eingefordert, da in Luftraumprojekten seit einiger Zeit auf Werte und Überlegungen dieses Manuals verwiesen wurde. Am 18.11.20 haben wir schliesslich den Entwurf erhalten und wurden aufgefordert, innerhalb von 4 Wochen dazu Stellung zu nehmen.

 

Durch die gemeinsame Intervention aller GA-Verbände AOPA, AeCS, SHV und VSF wurde eine Terminverlängerung bis 26.2.21 gewährt. Die genauere Analyse hat denn auch gezeigt, dass diverse Elemente dieser Richtlinie eine präzisere Ausarbeitung benötigen. Wir hoffen, dass der Einbezug der GASCO-Verbände in der weiteren Entwicklung dieser Richtlinie proaktiver erfolgt.

AOPA Switzerland Stellungnahme ADP

BAZL-Schreiben: Richtlinie Airspace Design Principles Switzerland

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Stellungnahme Flugplatz Dübendorf

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Die AOPA Switzerland ist entsetzt über den Inhalt der Medienmitteilung des UVEK vom 28. November 2019. Die aufgeführten Argumente des UVEK treffen so nicht zu oder sind völlig haltlos. 

 

Das Projekt ziviler Flugplatz Dübendorf erfährt so eine unhaltbare Verzögerung, die nunmehr überhaupt keine Planungssicherheit mehr bietet.Der Luftverkehr ist für ein Binnenland in Europa, wie es die Schweiz eben ist, von überaus zentraler Bedeutung. In der Tat hat dies der Bundesrat wiederholt und unmissverständlich dargelegt (beispielsweise in seinem luftfahrtpolitischen Bericht 2016). Er verweist dabei stets auch auf die Wichtigkeit der Business und General Aviation. Und genau diese Sparte der Luftfahrt wird wegen den knappen Start- und Landeressourcen vom Flughafen Zürich verdrängt und benötigt dringend einen alternativen Standort, der mit dem Flugplatz Dübendorf gefunden worden ist.

 

Ein Wegfall des Flugplatzes Dübendorf würde wirtschaftlich nicht nur die Stadt und den Kanton Zürich, sondern auch die ganze Schweiz äusserst negativ und empfindlich treffen. Eine luftfahrttechnische Anbindung an die Schweiz ist ein herausragender Eckpfeiler unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes.

Die AOPA Switzerland setzt weiterhin alles daran, das Projekt ziviler Flugplatz Dübendorf weiter voranzutreiben.

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