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Haftplicht Allianz

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  1. Art:

    • Ergänzende Kollektivversicherung zur bestehenden, gültigen CSL-Einheitsdeckung;

    • Alle AOPA-Mitglieder sind durch ihre gültige Mitgliedschaft automatisch versichert.

  2. Zweck der Versicherung:

    • Deckt Lücken der Standard-Versicherungen ab (insbesondere allfällige gesetzliche Haf­tung gegenüber anderen Crew-Mitgliedern);

    • Erhöht die Deckungssumme und gleicht damit den sinkenden Kurs der Sonderziehungs­rechte SZR aus;

    • Unfallversicherung zahlt im Schadenfall sofort die Deckungssumme aus.

  3. Versicherte Personen und Eigenschaften:

    • Alle AOPA-Mitglieder während ihrer Tätigkeit als Privatpilot, als private Fluglehrer, Flugexperte Crew, egal, ob sie gleichzeitig Halter und Pilot oder nur Pilot sind, für rein private Flüge;

    • Auf allen privat genutzten Luftfahrzeugen bis max. 5.7t MTOM (vgl. Punkt 7).

  4. Versicherte Risiken / Deckungssummen:

    • Subsidiär-Deckung für die Haftung gegenüber Passagieren für Personen- und Sachschä­den (Verzicht auf Grobfahrlässigkeits-Regress, sofern der Luftfahrzeug-Versicherer ebenfalls darauf verzichtet (Ersatz/Abwehr von Regressforderungen sind nicht versichert): Deckungssumme CHF 5‘000‘000 pro Schadenereignis zusätzlich zur bestehenden individuellen Deckung;

    • Haftung gegenüber anderen Piloten und gegenüber Crew für Personen- und Sachschä­den, mit Ausnahme des Sachschadens am Luftfahrzeug selbst sowie an den mitgeführten Sachen: Deckungssumme CHF 2‘000‘000 pro Schadenereignis;

    • Unfallversicherung für Piloten, Fluglehrer, Prüfungsexperten und Crew während ihrer Tätigkeiten an Bord: Deckungssummen CHF 25‘000 (Tod) und CHF 75‘000 (Invalidität).

  5. Selbstbehalte:

    • Der Selbstbehalt bei Sachschäden beträgt 10% (mind. CHF 500, max. CHF 2‘500 pro Schadenfall), für Personenschäden CHF 1‘000 pro Schadenfall;

    • Kein Selbstbehalt bei Passagierschäden.

  6. Örtliche Deckung:

    • Weltweite Deckung.

  7. Voraussetzungen:

    • Deckung gegenüber Passagieren nur, sofern eine CSL (Kombinierte Halter- und Passagier­haftpflichtdeckung) mit mindestens SZR 250‘000 Deckungssumme pro Passagier besteht;

    • Gültig für Luftfahrzeuge mit CH- Registrierung;

    • Gültig für Luftfahrzeuge mit USA-Registrierung, wobei der Halter seinen Wohnsitz in der Schweiz aufweisen muss;

    • Nur anwendbar auf Piloten, Fluglehrer, Prüfungsexperten oder Crew, für deren Tätigkeit eine behördlich vor­geschriebene Lizenz und/oder Berechtigung vorliegt.

  8. Prämie / Vertragsabwicklung:

    • Prämie wird mit dem AOPA-Mitgliederbeitrag erhoben.

 

Beachte:   Das ist eine summarische Zusammenfassung zum Zweck der Orientierung. Im Einzelfall gelten die detaillierten Bestimmungen, Deckungen und Einschränkungen der Rahmenpolice, die auf dem Sekretariat der AOPA Switzerland aufliegt.

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