CAP Rechtsschutz
Als Mitglied der AOPA Switzerland geniessen Sie automatisch einen Rechtsschutz ohne Zusatzkosten. Unsere für alle Mitglieder – Piloten sowie auch Halter - abgeschlossene Rechtsschutzversicherung ist im Verlaufe der vielen Jahre, in denen sie bereits besteht, immer wieder in Anspruch genommen worden und deshalb auch entsprechend beliebt.
Diese Rechtsschutzversicherung, auf die speziellen Bedürfnisse unserer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Piloten oder Flugzeugeigentümer zugeschnittene Versicherungsdeckung für Rechtshilfe rund um den Flug- und Luftfahrzeug-Verkehr umfasst vor allem (aber nicht ausschliesslich) die Hilfe bei Fragen der Lizenz (Entzug, Busse, Medical, etc.), der Maintenance für Flugzeuge, Verkehr mit den Behörden im Zusammenhang mit der Fliegerei. Wer also Hilfe braucht, um sich zu wehren, wird hier bestens unterstützt und ist umfangreich abgesichert.

Die CAP Rechtsschutz-Versicherung zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. 1925 in Genf gegründet, gehört sie zu den ältesten bestehenden Versicherungsgesellschaften und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Mit der Eingliederung als Tochtergesellschaft in die Allianz im Jahre 2002 wurde ihre finanzielle Stärke weiter gefestigt, ohne jedoch die Unabhängigkeit einzuschränken.
Damit wurde die CAP Teil einer der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz und ist heute eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes.
Die CAP mit Hauptsitz in Wallisellen ist mit einem umfassenden Netzwerk von Rechtsanwälten im In- und Ausland international aufgestellt. Und mit regionalen Rechtsdiensten in Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Wallisellen, St. Gallen, Basel und Luzern immer in Ihrer Nähe.

Versicherte Leistungen
Die CAP erbringt pro Schadenfall die folgenden Leistungen bis zu den unter Art. 2 erwähnten Versicherungssummen:
a) Leistungen durch den Rechtsdienst der CAP.
b) Geldleistungen bis maximal CHF 50‘000.00 pro Schadenfall für:
• Kosten von Expertisen und Analysen, die von der
CAP oder einer Zivil-, Straf- oder
Administrativbehörde angeordnet werden
• Gerichts-, Schiedsgerichts- und Mediationskosten
• Parteientschädigungen, die dem Versicherten auferlegt
werden
• Anwaltshonorare zu den orts- und marktüblichen Tarifen
• Inkassokosten für das Inkasso der Forderungen, die der
versicherten Person aus einem
versicherten Rechtsfall gemäss Art. 2 zustehen, bis zum
Vorliegen eines Pfändungsverlustscheins oder einer
Konkursandrohung
• Strafkautionen (nur vorschussweise zur Vermeidung
einer Untersuchungshaft)
c) Geldleistungen bis maximal CHF 1‘000.00 pro Schadenfall für:
• Reisekosten an Gerichtsverhandlungen, sofern die Anwesenheit des Versicherten zwingend
erforderlich ist
• Ausgewiesener Lohnausfall des Versicherten für Gerichtsverhandlungen, sofern seine
Anwesenheit zwingend erforderlich ist
Davon abgezogen werden die dem Versicherten auf dem Prozessweg oder vergleichsweise zugesprochenen Inter-ventionskosten.
d) Für Streitigkeiten und Verfahren gemäss Art. 2d) sind die versicherten Leistungen auf
CHF 10‘000 pro Rechtsfall begrenzt und beschränken sich auf die Anwaltshonorare.

In welchen Fällen hilft die CAP?
Die juristischen Dienste der CAP oder auch der vom Versicherten gewählte Anwalt stehen für sämtliche Probleme rund um den Flug- und Luftfahrzeugverkehr zur Verfügung.
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Namentlich im Zusammenhang mit einem Flugunfall
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Einforderung von Schadenersatz
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Strafverfahren
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Verteidigung bei Verletzung von Bestimmungen über den Flugverkehr
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Ausweisentzug
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Verteidigung bei Auseinandersetzungen mit Administrativbehörden
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Versicherungsstreit
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hilft bei sämtlichen Versicherungsproblemen, sei es im Zusammenhang mit einem
Flugunfall oder Luftfahrzeug-Versicherung -
Vertragsstreit
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Kauf/Verkauf, Leasing, Miete, Leihe, Hinterlegung und Wartung eines Luftfahrzeuges von
max. 6 Tonnen Gesamtgewicht
Massgebend für die Deckung ist der Wortlaut der Kollektiv-Rechtschutz-Versicherungsvertrag, die Sie hier herunterladen können.
Meldungen von Schadenfällen können Sie an rechtZH@cap.ch schicken.