Die Situation betreff Coronavirus hält ein zusätzliches Problem für die GA bereit. Von der Lahmlegung des öffentlichen Lebens wurde auch die private Fliegerei (GA) betroffen.
Die Covid19-Pandemie führt dazu, dass aus rein praktischen Gründen viele Berechtigungen und ärztliche Tauglichkeitszeugnisse nicht rechtzeitig erneuert werden können und abzulaufen drohen.
Flugschulen und die meisten Flugplätze sind geschlossen, Checkflüge nicht möglich, Kontrolluntersuchungen beim BAZL-Vertrauensarzt nicht opportun, um nur einiges zu nennen. Was also
tun?
Da in Europa die EASA die Bemühungen der Länder für eine Lösung dieses Problems koordiniert, hat sich die IAOPA von Beginn weg bei ihr eingebracht und an einer Lösung dieses Problems
mitgearbeitet. Ziel war und ist es, nach Möglichkeit eine verständliche, einfache und einheitliche Regelung zu finden, wie die Gültigkeit der Berechtigungen etc. erhalten bzw. verlängert werden
können. Die EASA kann das nicht selbst verfügen, denn das liegt in der Hoheit der Mitgliedstaaten (auch derjenigen, die kein Stimmrecht haben, wie die Schweiz). Sie hat nach einigem Hin und Her
ein «Template» für den Erlass einer «Notverordnung Verlängerung» erstellt und den jeweils nationalen Behörden zugestellt. Was einfach tönt, ist in Tat und Wahrheit viel komplizierter. Es gilt,
alle Berechtigungen zu berücksichtigen, und auch eine Unterscheidung zwischen gewerbsmässigen und privaten Flügen zu berücksichtigen.
Das BAZL hat das EASA-Template schnell umgesetzt und publiziert (hier der Link dazu). Nicht nur ist alles in Englisch (Level 6+, weil nicht einmal mehr die
Juristen drauskommen), sondern auch verwinkelt, verschachtelt und mit Bezügen links und rechts. Kein Vorwurf an das BAZL, denn es reflektiert nur, was die Gesetze und EASA vorgeben. Unser
Anliegen ist es, das Ganze so weit möglich und nötig zu «übersetzen», also verständlich darzustellen. Dabei wird auf die häufigsten Berechtigungen, nämlich PPL(A) und CPL(A)-Piloten
für private Flüge eingegangen und das Vorgehen dargestellt:
Wir sind der Ansicht, dass die vorliegende Lösung im Sinne der General Aviation und somit der Privatpiloten ist. Besten Dank dem BAZL für das schnelle Handeln.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 044 450 50 45 oder per
Mail zur Verfügung.
Diese Angaben können jederzeit ändern. Lediglich die Veröffentlichungen des BAZL sind verbindlich.